Stromanbieterwechsel bei Umzug

 
Sofern die Möglichkeit besteht, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So kann die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass der lokale Grundversorger einspringen muss.
 

Sollte die frühzeitige Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter nicht möglich sein, ist das auch kein großes Problem. Denn die Grundversorgung lässt sich bei einem Umzug mit zweiwöchiger Frist zum Monatsersten kündigen.

 

Ist der Umzug bereits erfolgt, empfiehlt es sich, innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug den Stromversorger zu wechseln. Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Wenn sich der Stromzähler nicht in der Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister kann weiterhelfen, sollte sich der Zähler nicht finden lassen. Der Zählerstand sollte – idealerweise im Beisein eines Zeugen – notiert werden, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.

 

Erfolgt der Umzug innerhalb eines Ortes und soll der aktuelle Versorger die Belieferung mit Strom fortführen, sollte der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert werden, damit die Stromlieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.

 

Soll die Versorgung auch nach dem Umzug in eine andere Region vom aktuellen Anbieter fortgesetzt werden, muss frühzeitig geprüft werden, ob der Anbieter auch an die neue Adresse Strom liefern kann.

 

Treten nach dem erfolgten Wechsel Störungen oder Stromausfälle auf, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig. Dieser ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen gesetzlich verpflichtet. Verbraucher, die sich entschließen, den Stromanbieter zu wechseln, haben also keinerlei Nachteile.

 

 

Sie stehen niemals ohne Strom da

 

Da der örtliche Grundversorger zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet ist, besteht zu keinem Zeitpunkt Gefahr, ohne Strom dazustehen. Der Wechsel erfolgt unmerklich und ohne technische Änderungen. Eine zuverlässige Stromversorgung ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers beziehungsweise des Messstellenbetreibers (in der Regel der Netzbetreiber). Die Zählerstände werden entweder vom Netzbetreiber oder vom neuen Anbieter abgelesen. Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber vor. Technische Arbeiten, zum Beispiel am Stromzähler, sind für den Wechsel nicht nötig.