Gasanbieter wechseln - Umzug

 

Wenn Sie umziehen, können Sie Gas und Strom von den gleichen Energieanbieter abnehmen. Das einzige dass Sie machen müssen ist Ihren Umzug melden bei dem Energieanbieter. Ein bevostehender Umzug ist ein guter Moment um zu einen neuen Energieanbieter zu wechseln. Nutzen Sie unserer Tarifrechner um ein individuelles, auf Ihren Wünschen zugeschnittenes Angebot zu erhalten. Sehr wahrscheinlich können Sie damit einiges an Geld sparen.

 

Umziehen und Ihrer Energieanbieter wechseln

Ihrer Energievertrag ist Personsbezogen und nicht gebunden an Ihren Wohnsitz, Wohnaddresse. Das heißt: möchten Sie Umziehen und gleichzeitig von Energieanbieter wechseln, beachten Sie den Kündigungsfrist und Kündigungskosten welche SIe vielleicht zahlen müssen da Sie außerhalb den Kündigungsfristen kündigen. Haben Sie einen befristeten Vertrag, zB. 1-Jahres-Vertrag, der noch nicht abgelaufen ist, darf Ihren Energieanbieter Ihnen um einen Differenzzahlung fragen. Haben Sie einen unbefrissteten Vertrag, dürfen Sie kostenlos kündigen.

 

Wenn Sie umziehen nach ein anderes Bundesland, bekommen Sie auch einen anderen Netzbetreiber. Ein Netzbetreiber ist verantwortlich für die Anschlüße auf Gas- oder Stromnetze und versorgt das Transport von Gas und/oder Strom. Ihr Energieanbieter wird den Netzbetreibern melden dass Änderungen in Ihrer Addresse stattfinden werden. Sie müssen da selber nichts machen. 

 

Haben SIe Ihren Umzug zu spät angemeldet?

Wenn Sie ihren UMzug zu spät gemeldet haben, rufen Sie unbedingt so schnell wie möglich noch den Klantenservice ihres Energieanbieters an. Die Möglichkeit ist vorhanden dass in Ihre neuen Wohnung noch kein Energie geliefert wird. Der Netzwerkbetreiber wird ein Anschluß gestalten, es kann aber zu zusätzlichen Kosten führen und es kann maximal zwei Wochen dauern. 

Wenn Sie Ihrer alten Wohnung zu spät abmelden, kann es sein dass sie unnötig zahlen bis Ihren Umzug beim Energieanbieter verarbeitet ist. 

 

 

Checkliste: Energievertrag und Umzug

 
1. Welcher Energieanbieter ist betroffen
Sie müssen Ihren Energieanbieter informieren über den bevorstehenden Umzug. Der Energieanbieter ändert diesbezüglich Ihre Daten und Ihr Energievertrag wird mit umgezogen. Wenn Sie unterschiedlicher Anbieter für Strom und Gas haben, müssen Sie beide Anbieter informieren. Manchmal werden für diese Verarbeitung von Daten Kosten berechnet. 
 
2. Informieren Sie Ihren Energieanbieter im Zeit
Ihrer Energieanbieter ist der Kontaktperson in diese Angelegenheit. Er informiert die Netzwerkbetreiber, neue Energieanbieter usw.. Deswegen ist es wichtig ihren Energieanbieter zeitig zu informieren, ab 3 Monate bevor den bevorstehenden Umzugstermin. Auf jeden Fall müssen Sie mindestens 2 Wochen vor dem Umzugstermin Ihren Umzug gemeldet haben. Oft können SIe Ihren Umzug auch via das Internet mitteilen.
 
 
3.Zählerstand
Ihr Energieanbieter benötigt die Zählerstände am Tag des Umzuges. Schreiben Sie denn auch am Tag des Umzugs auf. 
 
Haben sie ihr alten Haus verkauft? Notieren Sie denn mit dem neuen Eigentümer zusammen die  Zählerstände. Am besten füllen Sie die Formulare zusammen aus uns unterschreiben diese beide.
 
Hatten Sie eine Mietwohnung? Schreiben Sie zusammen mit den neuen Mieter die Zählerstände auf und unterschreiben diese auch zusammen. Wenn kein neue Mieter da ist, versuchen Sie denn mit dem Vermieter zusammen die Zähler zu lesen und die Dokumente zu unterschreiben. 
 
In Ihrer neuen Wohnung: schreiben Sie am besten gleich am ersten Tag die neue Zählerstände auf, zB an den Tag dass Sie den Schlüßel bekommen. Haben Sie Ihren Energieanbieter mitgeteilt dass Sie umziehen, dann wird der innerhalb ein Par Tage ein Empfangsbestätigung schicken. Immer mehr Energieanbieter bieten an dass Sie die Zählerstände auch via Internet weitergeben können.
 
 
4. Informieren innnerhalb 15 Tage
Informieren Sie Ihren Energieanbieter über die Stand der Zähler innnerhalb 15 Tage nachdem Sie umgezogen sind, durch den ausgefüllten Formular dem Energieanbieter zuzuschicken oder die Zahlen via Internet zu senden.  Ihr Energieanbieter wird auch dem betreffenden Netzwerkbetreiber informieren. Das müssen Sie nicht selber machen. Der Netzbetreiber registriert alle Anschlüße in seinen Einzugsgebiet und versorgt den Transport der Energie. Wenn Sie oder Ihrer Energieanbieter die Zählerstände nicht im Zeit weiterleiten, wird der Netzwerkbetreiber eine Schätzung machen.
 
 
5. Kontrolle der Abschlußrechnung
Kontrollieren Sie ob die Zählerstände die Sie weitergeleitet haben, korrekt auf der Abschlußrechnung gelistet sind. Wenn dies nicht dem Fall sein sollte, kontaktieren Sie dann Ihren Energieanbieter. Machen Sie dies bitte so schnell wie möglich, da bis zum 5 Arbeitstage vor Ende des dritten Monats nach dem Wechseldatum noch andere Zählerstände gemeldet werden dürfen.
 
Der Energeianbieter muss bis spätestens 6 Wochen nach dem Umzug Ihnen eine Abschlußrechnung schicken. Wenn Sie nach 6 Wochen nach dem Umzug noch keine Abrechnung bekommen haben, nehmen Sie dann Kontakt auf mit Ihrem Energieanbieter.