Wechsel-Fragen

 
Nun gibt es keinen Grund zum Zögern mehr. Seit 1999 haben schon viele tausend Kunden unseren Service genutzt und festgestellt, wie einfach der Wechsel des Stromanbieters ist. Der Wechsel spart Geld und die Versorgungssicherheit bleibt gegeben. Wie also soll man sich verhalten? Klären Sie zunächst die grundlegenden Wechselfragen:
 

Ich bin Mieter - kann ich auch wechseln?

Ja! Einzige Vorraussetzung für einen Wechsel ist, dass Sie einen eigenen Stromzähler für Ihre Wohnung haben. Ihr Vermieter darf Ihnen hier den Versorger nicht vorschreiben, schließlich sind Sie der Vertragspartner des Energieunternehmens. Die Versorgungssicherheit ist nicht gefährdet, denn der Netzbetreiber ist für die Bereitstellung der Stromversorgung in gleicher Weise verpflichtet wie für seine eigenen Kunden.

 

Ist mein jetziger Versorger zu teuer?

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick, wo Ihr derzeitiger Anbieter im bundesweiten Vergleich steht. Mit unserem Tarifrechner erhalten Sie den vollständigen Überblick über alle Anbieter und alle Tarife für Ihre Region. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch (s. letzte Jahresabrechnung) eingeben und vergleichen.

 

Wie hoch ist mein Jahresverbrauch?

Detaillierte Angaben zu Ihrem Jahresverbrauch finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihres jetzigen Energieanbieters. Falls keine Jahresrechnung vorliegt und Sie nicht wissen wie viel Sie verbrauchen, können Sie Ihren Jahresverbrauch beim Strom auch schätzen: Singles ca. 1500 kWh, Paar ca. 2500 kWh, Familie (4 Pers.) ca. 4000 kWh.

 

Wie komme ich aus dem bestehenden Vertrag heraus?

Der Vertrag muss ordnungsgemäß gekündigt werden. Am einfachsten ist es, dem neuen Anbieter eine Vollmacht zu erteilen. Dieser erledigt dann meist die Kündigung und alle anderen Formalitäten. Wer wegen einer Preisanhebung wechselt, für den gilt der alte Tarif, bis der Wechsel abgeschlossen ist.

 

Kostet der Wechsel etwas?

Nein, der Wechsel ist kostenfrei.

 

Müssen beim Wechsel technische Änderungen im Haus oder in der Wohnung vorgenommen werden?

Nein, der Strom kommt auch nach dem Anbieterwechsel vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in Ihren Haushalt. Deshalb muss auch der Stromzähler nicht gewechselt werden.

 

Wie lange sollte ich mich an den neuen Anbieter binden?

Da der Strommarkt sehr in Bewegung ist, sollte eine Vertragslaufzeit nicht länger als ein Jahr sein, insbesondere dann, wenn der Tarif für die Laufzeit des Vertrages nicht garantiert wird. Achten Sie auch auf die Kündigungsfrist. Diese sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

 

Kann der Wechsel zum Stromausfall oder Versorgungsausfall führen?

Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch Kunden, die nicht mehr Vertragspartner sind. Er kann also den Strom nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat, und macht dies auch in der Praxis nicht. Also keine Angst haben, die Versorgungssicherheit bleibt durch den Wechsel unberührt.

 

Die Tarifübersicht liefert mehrere Tarife meines lokalen Anbieters – was bedeutet das?

Sie werden feststellen, dass ihr bisheriger Anbieter oft verschiedene Tarife anbietet. Achten Sie daher genau darauf, welchen Tarif Sie als Kunde zurzeit haben. Häufig ist Ihr jetziger Tarif nicht der günstigste. Hieraus erkennen Sie eindrucksvoll wie Stromunternehmen ihren Gewinn maximieren, denn Sie teilen Ihnen nicht immer automatisch den für Sie günstigsten Tarif zu.

 

Was ist beim Umzug zu beachten?

Binnen vier Wochen nach dem Einzug sollten Sie den Stromversorger wechseln. In dieser Frist ist der Wechsel rückwirkend zum Einzugstermin möglich. Geben Sie dies im online- Formular an, in der Regel wird dies abgefragt. Beim Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Fragen Sie dazu den neuen Vermieter, Hausverwalter oder Makler.

Hinweis zum Preisvergleich: in der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.

 

Welche Abgaben und Steuern sind in den Tarifpreisen enthalten?

Alle Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben (Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und Gebühren (Zählermiete, Netznutzungsentgelte, etc.). Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise sind tagesaktuell. Freieinheiten und Rabatte werden dabei berücksichtigt. Weitere Details finden Sie auf den Anbieter- und Tarifseiten.

 

Wie lang sollten Vertragslaufzeit und Kündigungszeit beim neuen Anbieter sein?

Wir empfehlen, sich nicht länger als 12 Monate an den neuen Anbieter zu binden. Je kürzer die Vertragsbindung ist, umso flexibler sind Sie als Kunde. Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als drei Monate betragen. Bei Preissteigerungen haben Sie in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Weiterhin bieten einige Stromversorger Preisgarantien, die für einen bestimmten Zeitraum eine Stabilität der Preise garantieren.

 

Mein neuer Anbieter geht Pleite – werde ich weiter mit Energie versorgt?

Ja, Sie haben in diesem Fall das Recht in die Standardversorgung Ihres lokalen Energieversorgers zurück zu wechseln.

 

Muss ich beim Wechsel meinem bisherigen Anbieter kündigen?

Nein, dies übernimmt Ihr neuer Anbieter für Sie. Sobald Sie das Wechsel-Formular ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt haben, übernimmt Ihr neuer Anbieter alle weiteren Schritte für Sie.

 

Ich möchte Strom aus regenerativen Quellen - wie wird Strom aus meinem jetzigen Tarif und dem gewünschten Tarif erzeugt?

Mit Hilfe des Tarifrechners können Sie Details über die Gewinnungsarten der Stromtarife erfahren (z.B. Fossil, Nuklear, Regenerativ). Daneben kennzeichnet das Symbol der Sonneblume vorwiegend oder komplett regenerativ erzeugten Strom - vergewissern Sie sich jedoch und schauen Sie sich die Details (Anteil Wasser, Wind, Sonne, etc.) genau an, indem Sie auf den Tarifnamen klicken. Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist eine Zertifizierung, z.B. durch den TÜV.

 

Ich heize mit Strom und habe einen "Nachtstromspeicher"- kann ich auch wechseln?

Grundsätzlich ja, auch wenn es bislang keine speziellen bundesweiten Tarifmodelle für Kunden mit stromgespeisten Heizungen gibt. Jedoch gibt es häufig vom lokalen Anbieter spezielle Konditionen für Kunden mit Nachtstromspeicherung. Vergewissern Sie sich daher genau im Tarifrechner, ob ein Wechsel wirklich günstiger für Sie ist und verwenden Sie unseren Tag/Nacht Tarifrechner - hier können Sie den Prozentsatz des Nachts verbrauchten Stroms angeben.

 

Ich habe eine "Wärmepumpe" oder "Kraft-Wärme-Pumpe" - kann ich auch wechseln?

Mit dieser Technologie heizen Sie günstig, doch oft sind die Kosten für Strom sehr hoch. Grundsätzlich können Sie auch dann wechseln, doch es gilt ähnliches wie beim Nachstromspeicher. Häufig gibt es auch hier spezielle Konditionen für Kunden mit Wärmepumpen. Vergewissern Sie sich daher genau im Tarifrechner, ob ein Wechsel wirklich günstiger für Sie ist und verwenden Sie unseren Tag/Nacht Tarifrechner - hier können Sie den Prozentsatz des Nachts verbrauchten Stroms angeben.

 

Ich betreibe eine Solaranlage und erzeuge selbst Strom - kann ich auch wechseln?

Mit Ihrer Solaranlage erzeugen Sie selbst Strom und haben einen ensprechenden Stromzähler, der sowohl Ihren ins Stromnetz eingespeissten Strom misst und den aus dem Stromnetzt bezogenen Strom misst. Grundsätzlich können Sie ebenfalls Ihren Stromanbieter wechseln, manche Stromanbieter möchten jedoch keine Selbsterzeuger und schliessen Kunden mit Solaranlagen von manchen Tarifen aus. Bitte, informieren Sie sich in den Vertragsbedingungen zu diesem Thema.