Preisgarantie

 
Ein wichtiges Merkmal eines Stromtarifes ist eine Preisgarantie, die die Stabilität des Strompreises für eine Dauer von bis zu 2 Jahren garantiert.  Der Stromanbieter wird dann in dem festgelegten Zeiraum keine Strompreiserhöhungen vornehmen. Dabei kann der Stromanbieter jedoch nicht garantieren, dass Preisbestandteile des Strompreise sich ändern können, die staatlich festgelegt werden, wie EEG-Umlage, MWSt, etc.. Bei Strompreis-Garantien sind diese Preisbestandteile ausgenommen.
 

Vorteile einer Preisgarantie

Für den Verbraucher bedeutet eine Preisgarantie, dass seine Stromkosten für eine fest definierte Periode von bis zu 2 Jahren stabil bleiben. Wegen der mittlerweise regelmäßigen jährlichen oder sogar halbjährlichen Stromerhöhungen werden Preisgarantien ein immer interessanteres Mittel für Verbraucher, um sich gegen weitere Preiserhöhungen zu schützen und nachhaltig günstig Strom zu beziehen. 

Oft sind Tarife mit Preisgarantie trotz der garantierten Preisstabilität deutlich günstiger als der Strom vom lokalen Stromversorger. Neben den günstigen Kosten profitieren Sie zusätzlich durch die Stabilität der Strompreise für die Laufzeit der Verträge. 

Stromtarife mit Preisgarantie sind zumeist sehr gewissenhaft berechnet, da der Stromanbieter den Strompreis stabil halten muss. Allein die Tatsache, dass ein Stromanbieter Tarife mit Preisgarantie anbietet, ist als vertrauenswürdig einzuschätzen.

 

Mögliche Nachteile einer Preisgarantie 

Ein Stromtarif mit Preisgarantie ist oft nicht der allergünstigste Strompreis in Ihrer Region und Ihren Verbrauch. Dennoch ist ein Stromtarif mit Preisgarantie oft vorzuziehen, da zum einen Stromtarife mit Preisgarantie oft deutlich günstiger als die lokalen Stromtarife sind und Ihr bisheriger Stromanbieter schnell erneut die Strompreise anheben kann (Außnahmen s. unten). Sollte aber der Strompreis deutlich sinken - was aktuell nicht zu erwarten ist ,aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, so würden Sie von eventuellen Preissenkungen nicht profitieren.

Falls die Dauer der Preisgarantie nicht immer der Dauer der Laufzeit entspricht, sollten Sie die Veränderung der Strompreise im Auge halten. Sollte nach Ablauf der Preisgarantie eine Strompreiserhöhung erfolgen, so haben Sie während einer Frist von  2 Wochen ein Sonderkündigungsrecht des Stromtarifes. In diesem Falle kann es zwischenzeitlich zu einer Stromversorgung durch den lokalen Grundversorger kommen, der wiederum binnen 2 Wochen kündbar ist.

Wegen der oft langen Laufzeit der Verträge muss beachtet werden, dass sich die Stromverträge automatisch verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Beachten Sie also die Kündigungsfristen und Laufzeiten des Stromvertrages und machen Sie frühzeitig einen erneuten Stromvergleich mit Anbieterwechsel. Für den Beginn der Laufzeit eines Stromvertrages wird das Datum des Lieferbeginns festgelegt.

 

Ausnahmen der Preisgarantie

Die Strompreisgarantie wird vom Stromanbieter nur für die Preiselemente übernommen, die er selbst beeinflussen kann. Ausgenommen von der Preisgarantie sind zusätzliche Kosten, die z.B. durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, der EEG-Abgabe, der KWKG-Abgaben oder der Stromsteuern entstehen. Diese Erhöhungen würden zumeist trotz Preisgarantie auf die Kunden weitergegeben werde.